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   BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04   

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https://dejure.org/2004,7282
BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04 (https://dejure.org/2004,7282)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2004 - 4 B 25.04 (https://dejure.org/2004,7282)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2004 - 4 B 25.04 (https://dejure.org/2004,7282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des in Landesrecht übergeleiteten Denkmalpflegegesetzes der DDR - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift mit Bestimmungen des GG - Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht - Darlegung der grundsätzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    5 Die Berufungsentscheidung enthält auch keinen Rechtssatz, der zu der Aussage im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 BVerwG 3 C 17.92 (BVerwGE 97, 79 ) im Widerspruch stünde, maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts seien bei allen Klagearten die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimäßen.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Antwort auf diese Frage dem materiellen Recht zu entnehmen ist (vgl. nur Urteil vom 3. November 1987 BVerwG 9 C 254.86 BVerwGE 78, 243 ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 BVerwG 8 C 10.84 BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    Der in der Klageschrift angekündigte Beweisantrag ersetzt den fehlenden Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    Zu entscheiden ist auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens allein, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung des Landesrechts die Bedeutung des Art. 14 GG verkannt hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 BVerwG 4 B 114.94 NVwZ 1995, 700 ).
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    Darüber hinaus scheitert die Zulassung der Revision daran, dass es sich bei dem Denkmalpflegegesetz der DDR um Recht handelt, das bereits seit 1993 außer Kraft ist, und Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil mit einer Revisionsentscheidung keine auch für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1996 BVerwG 11 B 96.95 NVwZ 1996, 1010).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 32/99
    Auszug aus BVerwG, 07.04.2004 - 4 B 25.04
    Das Berufungsgericht hat ausweislich der Gerichtsakte OVG 3 L 32/99 das von ihm initiierte Gutachten des Beigeladenen zu 2 vom 10. April 2001 den übrigen Beteiligten übersandt und angefragt, ob dazu noch Stellung genommen werden soll.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 8 A 2071/13

    Nicht ausgenutzte Genehmigung erlischt!

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 = juris Rn. 3, und vom 7. April 2004 - 4 B 25.04 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 28 = juris Rn. 6 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 -, juris Rn. 3, und vom 7. April 2004 - 4 B 25.04 -, juris Rn. 6 f.
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

    8 Sie befürchtet, "dass die unbeschränkte Rückwirkungsmöglichkeit dazu führt, dass die öffentliche Hand keinerlei Sorgfalt mehr bei der Ausarbeitung von Vergnügungssteuersatzungen aufzubringen hat; notfalls wird die Satzung durch das Gericht aufgehoben und eine neue Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt." Damit ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts jedoch nicht aufgeworfen (vgl. Beschluss vom 7. April 2004 - BVerwG 4 B 25.04 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 3 B 16.07

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht;

    Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts dienen nicht der Fortentwicklung des Rechts; ihnen kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 -, vom 7. April 2004 - BVerwG 4 B 25.04 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nrn. 21 und 28 sowie vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12, jeweils m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Dies wirkt sich auch auf die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 3 VwGO aus, die demnach durchaus auch auf die den Bescheid selbst tragenden Gründe abstellen darf, sofern aus diesen erkennbar die Schlussfolgerung des überwiegenden Sofortvollzugsinteresses in Abwägung mit dem privaten Aussetzungsinteresse des Adressaten gezogen werden kann (vgl. hierzu - betreffend die Begründung der Vollziehungsanordnung bei Entziehung der Fahrerlaubnis - Beschluss des Senats vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, Leitsatz in NJ 1998, 271; ferner Beschlüsse vom 2. Januar 2003 - 4 B 303/02 -, 21. Juli 2004 - 4 B 25/04 - sowie vom 29. November 2004 - 4 B 107/04 - siehe auch Beschluss des OVG NW vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, NZV 2001, 396 ff.; ferner OVG NW, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 18 B 1171/94 -, NWVBl. 1994, 424, 425, m. w. N.).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer

    8 Sie befürchtet, "dass die unbeschränkte Rückwirkungsmöglichkeit dazu führt, dass die öffentliche Hand keinerlei Sorgfalt mehr bei der Ausarbeitung von Vergnügungssteuersatzungen aufzubringen hat; notfalls wird die Satzung durch das Gericht aufgehoben und eine neue Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt." Damit ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts jedoch nicht aufgeworfen (vgl. Beschluss vom 7. April 2004 - BVerwG 4 B 25.04 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 8 LC 56/05

    Bewilligung einer uneingeschränkten Berufsunfähigkeitsrente durch das

    Denn diese Änderung galt weder zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides am 23. September 2002 und des nachfolgenden Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2004 noch lässt sich dem - maßgeblichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.2004 - 4 B 25/04 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 28 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 10.11.2005 - 8 LB 252/04 -) - materiellen Recht, d.h. der RVS und dem VersWerkG-RA, entnehmen, dass § 13 Abs. 1 RVS in seiner geänderten Fassung nach seinem In-Kraft-Treten auch Grundlage für bereits zuvor verfügte Maßnahmen sein soll.
  • BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

    Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen

    8 Damit ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts jedoch ebenfalls nicht aufgeworfen worden (Beschluss vom 7. April 2004 BVerwG 4 B 25.04 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 17.07
    8 Sie befürchtet, "dass die unbeschränkte Rückwirkungsmöglichkeit dazu führt, dass die öffentliche Hand keinerlei Sorgfalt mehr bei der Ausarbeitung von Vergnügungssteuersatzungen aufzubringen hat; notfalls wird die Satzung durch das Gericht aufgehoben und eine neue Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt." Damit ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts jedoch nicht aufgeworfen (vgl. Beschluss vom 7. April 2004 - BVerwG 4 B 25.04 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 16.07
    8 Sie befürchtet, "dass die unbeschränkte Rückwirkungsmöglichkeit dazu führt, dass die öffentliche Hand keinerlei Sorgfalt mehr bei der Ausarbeitung von Vergnügungssteuersatzungen aufzubringen hat; notfalls wird die Satzung durch das Gericht aufgehoben und eine neue Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt." Damit ist eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des Bundesrechts jedoch nicht aufgeworfen (vgl. Beschluss vom 7. April 2004 - BVerwG 4 B 25.04 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
  • OVG Berlin, 29.11.2004 - 5 B 4.02

    Anspruch eines Statusdeutschen auf Erteilung eines Reisepasses; Verlust der

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04

    Analogie; Auflage; Bedingung; berufsständische Versorgung; berufsständisches

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